Anlässlich der nach länger als einem Jahr dauernden Verhandlungen für ein Datenschutzabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika, dem sog. „Trans-Atlantic Data Privacy Framework (TADAP)1, rücken die Wahrnehmung und der Schutz bürgerlicher Freiheiten im Bereich der digitalen Datenverwendung wieder vermehrt in den Focus der gesellschaftlichen und juristischen Diskussion. Erforderlich wurde das neue Abkommen nach der gerichtlichen Entscheidung über die datenschutzrechtliche Unzulässigkeit des bis 2020 geltenden „Privacy Shield“2 zwischen den USA und den EU-Mitgliedstaaten.
