vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Begriff der Verschmelzung

Walter13. AuflJänner 2021

I. Definition

27
Unter dem Begriff „Verschmelzung“ wird die unter Ausschluss der Abwicklung erfolgende Vereinigung von Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit im Wege der Gesamtrechtsnachfolge verstanden (vgl § 219 AktG, § 96 GmbHG).

28
Hierbei werden zwei Verschmelzungstypen unterschieden:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!