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B. Abwicklung

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

4146
Tritt ein Auflösungsgrund ein, so besteht die AG zunächst als juristische Person ohne Identitätswechsel fort. Doch findet nunmehr die Liquidation statt. Die Gesellschaft ändert ihren Zweck: Es sind die Vermögensgegenstände zu versilbern, die Gläubiger zu befriedigen und der Rest an die Aktionäre zu verteilen. Die AG wird zur Abwicklungsgesellschaft, die Vorstandsmitglieder werden zu Abwicklern. Der Aufsichtsrat bleibt im Amt.

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