vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Ablehnungsgründe (Riegler/Petsche)

Riegler/Petsche1. AuflJuli 2011

5/185
Nach § 588 Abs 2 ZPO kann ein Schiedsrichter nur abgelehnt werden wenn er die zwischen den Parteien vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt oder wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken; durch den Zusatz, dass derartige Zweifel auch „berechtigt“ sein müssen, ist Abs 2 insofern enger als die Offenlegungspflicht nach Abs 1 gefasst.389389S Rz 5/141 ff.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!