vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausschuss

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

(der Rechtsanwaltskammer) ist das Exekutivorgan der Rechtsanwaltskammer und für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch Gesetz anderen Organen zugewiesen sind (§ 28 Abs 2 RAO). Der Ausschuss bedient sich der Kammerkanzlei. Die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses richtet sich nach der Anzahl der in der jeweiligen Rechtsanwaltskammer eingetragenen Rechtsanwälte/Rechtsanwaltsanwärter:

Für Rechtsanwälte (§ 26 Abs 1 RAO):

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!