ist das Recht des dinglich oder persönlich Berechtigten, einen Gegenstand (Fahrnis/Recht) im Zuge eines Insolvenzverfahrens eines Dritten herauszufordern (§ 44 IO). Dies ist ähnlich der → Exszindierung.
ist das Recht des dinglich oder persönlich Berechtigten, einen Gegenstand (Fahrnis/Recht) im Zuge eines Insolvenzverfahrens eines Dritten herauszufordern (§ 44 IO). Dies ist ähnlich der → Exszindierung.