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Aushilfen bzw HelferInnen bei Vereinsfesten

Hackl1. AuflMärz 2017

Merkblatt des BMF zu Tätigkeiten bei Vereinsfesten

Merkblatt des BMF zu Tätigkeiten bei Vereinsfesten

Helfen Vereinsmitglieder und deren Angehörige bei der Planung und Abwicklung eines Vereinsfestes (zB von Blaulichtorganisationen, Sportvereinen, kirchlichen oder politischen Organisationen, Kellergassenfeste, etc.) stellt sich die Frage, wie solche Helfer sozialversicherungs- und steuerrechtlich zu beurteilen sind und ob diese als Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden müssen.

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