In den meisten Fällen haben AN bereits vor Beginn des AV bestimmte Ausbildungen abgeschlossen. Die Ausbildung bzw die dafür aufgewendete Zeit wird dann insofern vergütet, als diese überhaupt erst die Möglichkeit eröffnet, den gewünschten Arbeitsplatz zu erlangen, oder indem diese dort zu einer höheren Entlohnung führt.

