ist die Voraussetzung für eine grundbücherliche Einverleibung. Es ist die ausdrückliche, zustimmende Erklärung desjenigen, dessen Recht eingeschränkt, belastet, aufgehoben oder an jemanden Dritten übertragen werden soll. Die Aufsandungserklärung hat beglaubigt zu sein.
Beispiel einer Aufsandungserklärung für Eigentumsübertragung: