Neben dem → Disziplinarverfahren, das aufgrund einer Anzeige eingeleitet wird, besteht auch die Möglichkeit, den → Ausschuss der Rechtsanwaltskammer über Sachverhalte zu informieren. Im Rahmen der Berufsaufsicht kann dann der Ausschuss den betreffenden Rechtsanwalt gem → § 26 RL-BA zur Äußerung auffordern und allenfalls den Akt dann an den → Kammeranwalt zur Behandlung weiterleiten.