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Anzeige an die Rechtsanwaltskammer

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Neben dem → Disziplinarverfahren, das aufgrund einer Anzeige eingeleitet wird, besteht auch die Möglichkeit, den → Ausschuss der Rechtsanwaltskammer über Sachverhalte zu informieren. Im Rahmen der Berufsaufsicht kann dann der Ausschuss den betreffenden Rechtsanwalt gem → § 26 RL-BA zur Äußerung auffordern und allenfalls den Akt dann an den → Kammeranwalt zur Behandlung weiterleiten.



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