Das Verfahren wird von einem Berufsrichter geführt, der zwei „Beisitzer“ (Laienrichter) hat. Links vom Berufsrichter sitzt ein Arbeitgebervertreter, rechts vom Berufsrichter ein Arbeitnehmervertreter. Seite 33
Das Verfahren wird von einem Berufsrichter geführt, der zwei „Beisitzer“ (Laienrichter) hat. Links vom Berufsrichter sitzt ein Arbeitgebervertreter, rechts vom Berufsrichter ein Arbeitnehmervertreter. Seite 33