62.1.1.Nr.10
§ 13 ASVG
§ 245 Abs. 1 ASVG
§ 255 Abs. 1 ASVG
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. Durch die Tätigkeit als Angestellter wird ein eigener und von einer anderen erlernten oder angelernten Tätigkeit unabhängiger Berufsschutz erworben.
62.1.1.Nr.10
§ 13 ASVG
§ 245 Abs. 1 ASVG
§ 255 Abs. 1 ASVG
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. Durch die Tätigkeit als Angestellter wird ein eigener und von einer anderen erlernten oder angelernten Tätigkeit unabhängiger Berufsschutz erworben.
