vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 4 Mindestgliederung: Quartalsbericht

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

Erläuterungen:

Allgemeiner Teil:

Das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 (im Folgenden HSG 2014) räumt der Kontrollkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (im Folgenden Kontrollkommission) durch § 65 Abs. 1 Z 4 HSG 2014 die Möglichkeit ein, unter anderem die Erlassung der folgenden Verordnungen bei der Bundesministerin oder dem Bundesminister zu beantragen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!