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Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

BGBl. II Nr. 245/2015

Auf Grund

des § 31 Abs. 2 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 (HSG 2014), BGBl. I Nr. 45/2014, und

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