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Anfechtungsfrist - Nachschieben von Anfechtungsgründen? - OGH 23.2.2018, 8 ObA 61/17d

54. LfgJuni 2018

22.3.5.Nr.3

§ 59 Abs. 1 ArbVG

1. Wurde innerhalb der Frist von einem Monat allein die Anfechtungsklage eingebracht, sind erst nach Fristende vorgetragene weitere Anfechtungsgründe verfristet.

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