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A. Überblick und Allgemeines (Riegler/Petsche)

Riegler/Petsche1. AuflJuli 2011

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Eine der ersten Fragen iZm der Bildung des Schiedsgerichts ist jene nach der Anzahl der Schiedsrichter, die den konkreten Streitfall entscheiden sollen.66 Lew/Mistelis/Kröll Rz 10-8. Es handelt sich um eine erste „Richtungsentscheidung“, die der Gesetzgeber den Parteien – mehr oder weniger – freistellt. Im Idealfall sollten die Parteien diese Entscheidung gemeinsam treffen.

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