Eine der ersten Fragen iZm der Bildung des Schiedsgerichts ist jene nach der Anzahl der Schiedsrichter, die den konkreten Streitfall entscheiden sollen.6 Es handelt sich um eine erste „Richtungsentscheidung“, die der Gesetzgeber den Parteien – mehr oder weniger – freistellt. Im Idealfall sollten die Parteien diese Entscheidung gemeinsam treffen.
