Das BewG kennt verschiedene Vermögensbegriffe:
+ | EW des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens |
+ | EW des Grundvermögens |
+ | EW des Betriebsvermögens (zu 90 %) |
+ | Sonstiges Vermögen |
= | ROHVERMÖGEN |
- | Schulden |
= | GESAMTVERMÖGEN |
Das Inlandsvermögen umfasst inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen, inländisches Grundvermögen, inländisches Betriebsvermögen sowie inländische Teile des sonstigen Vermögens, vermindert um Schulden, die mit dem inländischen Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

