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A. Überblick

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Das BewG kennt verschiedene Vermögensbegriffe:

+

EW des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

+

EW des Grundvermögens

+

EW des Betriebsvermögens (zu 90 %)

+

Sonstiges Vermögen

=

ROHVERMÖGEN

-

Schulden

=

GESAMTVERMÖGEN

Das Inlandsvermögen umfasst inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen, inländisches Grundvermögen, inländisches Betriebsvermögen sowie inländische Teile des sonstigen Vermögens, vermindert um Schulden, die mit dem inländischen Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

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