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A. Rechte der Mitglieder

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1608
Um die Fähigkeit der EWIV zur Anpassung an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, lässt die VO ihren Mitgliedern weitgehende Freiheit bei der Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen sowie der inneren Verfassung der Vereinigung. In diesem Sinn räumt die EWIV-VO - fragmentarisch - den Mitgliedern ausdrücklich folgende Rechte ein:

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