vorheriges Dokument
nächstes Dokument

A. Parteiautonomie (Heiss/Loacker)

Heiss/Loacker1. AuflJuli 2016

9/82
§ 603 Abs 1 S 1 ZPO gewährt den Schiedsparteien Autonomie hinsichtlich des auf die Streitigkeit anzuwendenden Rechts.226226Dies entspricht einem etablierten Grundsatz, Blackaby/Partasides/Redfern/Hunter, International Arbitration6, Rz 3.97; Rubino-Sammartano, International Arbitration3 632; Gaillard in Newman/Hill 467; Seog-Ung, Bestimmung 49; Böckstiegel in FS Beitzke 450; Berger, RIW 1994, 14. Die Regelung ist erforderlich, weil die Parteiautonomie im internationalen Privatrecht nur soweit reicht, wie sie gesetzlich eingeräumt wird, zugleich aber selbstverständlich, weil das gesamte Schiedsverfahren durch die Parteiautonomie legitimiert ist. Es überrascht daher auch nicht, dass § 603 Abs 1 Z 1 ZPO den Parteien größtmögliche Autonomie einräumt, welche über die Parteiautonomie im internationalen Privatrecht vor staatlichen Gerichten weit hinaus reicht: Die schiedsrechtliche Parteiautonomie geht sachlich weiter, indem sie alle schiedsfähigen Streitigkeiten umfasst.227227 Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 603 ZPO Rz 38; gleich im schw Recht vgl Heini in Zürcher Kommentar zum IPRG Art 187 Rz 10; aA im deutschen Recht Junker in FS Sandrock 459. Zudem wird der Kreis der wählbaren Rechte von (nur) staatlichen Rechtsvorschriften auf (auch) nicht-staatliche Rechtsregeln erweitert.228228 Liebscher in Weigand2 Rz 2.189; Berger, Internationale Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit 386; Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 603 ZPO Rz 46; Heiss in Oberhammer, Schiedsgerichtsbarkeit in Zentraleuropa 102; das Gleiche gilt im deutschen Recht, Geimer in Zöller31 § 1051 Rz 3; Junker in FS Sandrock 445; Solomon, RIW 1997, 982; ebenso in der Mehrheit der beurteilten Staaten Poudret/Besson, Comparative Law2 Rz 679; gestützt auf die französische Fassung (règles de droit) von Art 187 IPRG ebenso in der Schweiz Karrer in BSK zum IPRG3 Art 187 N 88; Heini in Zürcher Kommentar zum IPRG Art 187 Rz 7; Karrer in Schütze, Institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit2 Art 33 Rz 2. Flankiert wird dieses Maximum an Rechtswahlfreiheit von der durch § 603 Abs 3 ZPO eröffneten Möglichkeit, von einer Rechtsentscheidung zugunsten einer Billigkeitsentscheidung gänzlich abzusehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!