1. Internationalität des Sachverhalts
Das Kollisionsrecht regelt die Frage, welche mehrerer in Frage kommender Privatrechtsordnungen auf einen konkreten Lebenssachverhalt zur Anwendung kommt. Die wichtigsten Kollisionsnormen sind jene des internationalen Privatrechts, welche für internationale Sachverhalte das maßgebliche Recht bestimmen. Das internationale Privatrecht setzt daher begriffsnotwendig das Vorliegen eines internationalen1 Sachverhalts voraus, womit es sich zugleich vom interlokalen,2 interpersonalen3 sowie intertemSeite 195
