Die Klage ist ein vorbereitender Schriftsatz (§ 78 ZPO), mit dem ein Verfahren über die Hauptsache bei Gericht eingeleitet wird. Für die Klage gelten die Vorschriften der ZPO (§§ 226 ff ZPO) mit den in diesem Abschnitt dargestellten Besonderheiten des sozialgerichtlichen Verfahrens.
Das Verfahren in Sozialgerichtssachen kennt keine Mahnklage (vgl hingegen zum arbeitsrechtlichen Mahnverfahren, § 56 ASGG, Rz 202 ff, 299 f).

