1. Sozialrechtliche Besonderheiten
Die geringfügige Beschäftigung ist in arbeitsrechtlicher Hinsicht als Teilzeitbeschäftigung zu qualifizieren. Charakterisiert ist sie durch eine festgelegte Wertgrenze, die derzeit294 € 26,20 täglich bzw. € 341,16 monatlich beträgt. Sofern diese Wertgrenze nicht überschritten wird liegt eine geringfügige Beschäftigung vor. Die tägliche Grenze ist für Arbeitsverhältnisse, die kürzer als einen Monat dauern, die monatliche Grenze für Beschäftigungsverhältnisse, die mindestens einen Kalendermonat dauern oder unbefristet sind, anzuwenden. Für 2008 beträgt die tägliche Grenze voraussichtlich € 26,80 täglich bzw. € 349,01 monatlich.295

