1. Abschlusskompetenz und Formerfordernisse
Im Sinne der „Trennungsthese“ muss vom körperschaftsrechtlichen – wenn auch richtiger Ansicht zufolge bereits zu einem Vertragsabschluss führenden437 – Akt der Bestellung der – freilich nicht unverzichtbare – Abschluss des AnstelSeite 115
