Der Begriff „Finanzmarkt“ meint Institutionen und Verfahren für den Austausch von (nichtkörperlichem) Vermögen.1 Nachfrager suchen liquide Mittel, Anbieter überlassen Vermögen gegen das Entstehen von schuldrechtlichen Ansprüchen. Die juristische Basis des Finanzmarkts ist daher das (jeweilige nationale) Schuldrecht: das Recht der Kreditverträge, der Versicherungsverträge, der Wertpapierverträge usw.
