Enumerationsprinzip
Nach dem im Immaterialgüterrecht geltenden Enumerationsprinzip besteht ein sog numerus clausus an geschützten Immaterialrechtsgütern. Nicht jede menschliche Leistung oder innovative Idee ist einem entsprechenden Rechtsschutz zugänglich. Es muss eine gesetzliche Grundlage bestehen und die dort festgelegten Schutzvoraussetzungen erfüllt sein.
