Koexistenzprinzip
Grundsätzlich besagt das Koexistenzprinzip, dass zwei oder mehrere Rechtsgebiete nebeneinander bestehen und parallel anwendbar sind. Die Koexistenz im Immaterialgüterrecht hat zwei Ebenen:Autonomie, Grundsatz der
Koexistenzprinzip
Grundsätzlich besagt das Koexistenzprinzip, dass zwei oder mehrere Rechtsgebiete nebeneinander bestehen und parallel anwendbar sind. Die Koexistenz im Immaterialgüterrecht hat zwei Ebenen:Autonomie, Grundsatz der
