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B. Koexistenzprinzip

Thiele/Seiser6. AuflNovember 2024

Koexistenzprinzip

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Grundsätzlich besagt das Koexistenzprinzip, dass zwei oder mehrere Rechtsgebiete nebeneinander bestehen und parallel anwendbar sind. Die Koexistenz im Immaterialgüterrecht hat zwei Ebenen:

Autonomie, Grundsatz der

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