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A. Einleitung

Reiner1. AuflJanuar 2024

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz („WiEReG“) geht auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („4. Geldwäsche-RL“) zurück. Seit der Einführung mit BGBl I 2017/136 wurde das WiEReG bereits mehrfach novelliert. Die letzte größere Novellierung erfolgte mit BGBl I 2023/97.11Vgl dazu Peschetz, WiEReG-Novelle 2023: Wesentliche Änderungen aus Sicht von Kredit- und Finanzinstituten, ZFR 2023, 481; mit BGBl I 2023/179 erfolgten insb notwendige Ergänzungen aufgrund der Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft.

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