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A. Einleitung

Nademleinsky1. AuflDezember 2022

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Mit 1. 1. 2010 ist das Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft (EPG) in Kraft getreten, das ursprünglich nur für gleichgeschlechtliche Paare zur Anwendung gelangte, aufgrund einer Entscheidung des VfGH12051205VfGH G 258–259/2017-9. seit 1. 1. 2019 jedoch auch verschiedengeschlechtlichen Partnern offensteht, wie umgekehrt seither die Ehe auch von gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden kann. Obwohl das EPG schon seit mehr als 12 Jahren in Kraft steht, hatte der OGH (soweit ersichtlich) noch keine Entscheidung über die Aufteilung partnerschaftlichen Vermögens zu treffen.

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