In der Schiedspraxis ist die Beweisaufnahme oftmals das entscheidende Element des streitigen Verfahrens. Dabei ist die Beweisaufnahme in internationalen Schiedsverfahren, wie oben erörtert, von erheblichen Spannungen geprägt, die sich aus den verschiedenen Rechtssystemen, den Erwartungen der Parteien und der Schiedsrichter, und den Erfordernissen der Zügigkeit, Effizienz, Flexibilität und Fairness ergeben. Die relevanten unterschiedlichen Auffassungen der eventuell beteiligten Rechtskulturen reichen dabei von der Führung des Zeugenbeweises und der Art der Zeugenvernehmung bis zum Umfang einer freiwilligen oder erzwungenen Dokumentenvorlage.
