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A. Die Verfahrenseinleitung

Völkl-Torggler/Ingemarsson/Majer3. AuflJänner 2023

1. Inhaltserfordernisse des Antrags

Antrag

Inhaltserfordernis

151
Im Kartellverfahren gilt grundsätzlich das Antragsprinzip (Rz 121 ff). Verfahren werden daher nur auf Antrag eingeleitet. Zur Antragslegitimation nach § 36 KartG s oben Rz 99 ff.

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