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A. Der Rekurs

Völkl-Torggler/Ingemarsson/Majer3. AuflJänner 2023

1. Allgemeines – Anwaltspflicht

Rekurs

309
Die Entscheidungen des Kartellgerichts ergehen in Form von Beschlüssen, dagegen steht das Rechtsmittel des Rekurses zur Verfügung. Grundsätzlich ist der Rekurs, wie auch im allgemeinen Außerstreitverfahren, aufsteigend und aufschiebend (sofern nicht die vorläufige Verbindlichkeit bzw Vollstreckbarkeit angeordnet wurde).

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