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A. Exekution

Völkl-Torggler/Ingemarsson/Majer3. AuflJänner 2023

1. Allgemeines

Exekution kartellgerichtlicher Entscheidungen

351
Für die zwangsweise Durchsetzung kartellgerichtlicher Entscheidungen und Vergleiche sind die Exekutionsgerichte zuständig; das Exekutionsverfahren ist daher kein Teil des Verfahrens vor dem Kartellgericht, weshalb im folgenden Abschnitt im Wesentlichen nur die sich aus dem KartG ergebenden Besonderheiten der Exekution behandelt werden sollen.

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