Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist nach der Umschreibung des § 161 Abs 1 UGB eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem Teil der Gesellschafter auf einen bestimmten Betrag (Haftsumme) beschränkt ist (Kommanditisten), bei einem anderen Teil dagegen unbeschränkt ist (Komplementäre).Notwendige Tatbestandselemente der KG sind demnach: