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A. Das Primärrecht

Raschauer1. AuflOktober 2015

Das unionsrechtliche Primärrecht kennt das Finanzmarktwesen nicht als einen eigenen Politikbereich. Der Union sind in diesem Zusammenhang keine ausschließlichen Zuständigkeiten zugewiesen. Für die europäische und nationale Reglementierung der Finanzdienstleister sind daher grundsätzlich die allgemeinen Regeln maßgeblich, wie insb die Niederlassungs-, die Dienstleistungs- und die Kapitalverkehrsfreiheit sowie das unionsrechtlichen Wettbewerbsrecht.

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