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A. Auflösungsgründe

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1. Überblick über die Auflösungsgründe

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Als Auflösungsgründe348348 Zwingend sind § 184 Abs 1 S 2, § 185 Abs 1 Fall 1 UGB und der Verweis auf § 135 UGB (Rebhahn in Jabornegg §§ 184, 185 HGB Rz 1). kommen insbesondere in Betracht349349Vgl hierzu auch Krejci, Gesellschaftsrecht I 455; Rebhahn in Jabornegg §§ 184, 185 HGB Rz 1, unter Hinweis, dass es sich bei der Aufzählung in §§ 184 f UGB um keine abschließende handelt.:

ordentliche Kündigung der Gesellschaft durch den Stillen oder den Unternehmensinhaber;ordentliche Kündigung der Gesellschaft durch einen Gläubiger des Stillen;

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