Wolfgang Kolmasch
1. Einleitung
Unter dem Reiserecht versteht man das Recht der Reiseverträge, dh
der Individualreiseverträge, die der Reisende mit dem Erbringer der Leistung (Leistungsträger) abschließt (zB Hotelbuchung beim Betreiber, Kauf eines Flug- oder Bahntickets beim Beförderungsunternehmen),
