Das UStG kennt den Normalsteuersatz von 20 % und zwei ermäßigte Steuersätze von 10 % und 13 %. Ein besonderer „Normalsteuersatz“ iHv 19 % gilt für die Zollausschlussgebiete Jungholz und Mittelberg Seite 30(vgl im Detail § 10 Abs 4). Der Normalsteuersatz von 20 % ist immer dann anzuwenden, wenn nicht ein ermäßigter Steuersatz anzuwenden ist (siehe unten).

