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A. Allgemeines

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Das UStG kennt den Normalsteuersatz von 20 % und zwei ermäßigte Steuersätze von 10 % und 13 %. Ein besonderer „Normalsteuersatz“ iHv 19 % gilt für die Zollausschlussgebiete Jungholz und Mittelberg

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(vgl im Detail § 10 Abs 4). Der Normalsteuersatz von 20 % ist immer dann anzuwenden, wenn nicht ein ermäßigter Steuersatz anzuwenden ist (siehe unten).

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