Zur Auslandsdeckung in der Berufshaftpflichtversicherung der Wertpapierdienstleister kann auf das zu Rz 2619 ff Gesagte verwiesen werden. Tw wird iZm der Erbringung von beruflichen Dienstleistungen der Versicherungsschutz (deklaratorisch) ausdr auf bestimmte befugte Tätigkeiten im Ausland erstreckt (so etwa durch Verweis auf das EU-Pass-Erfordernis für eine Auslandstätigkeit nach WAG).4143
US-amerikanisches Recht
