Dieses Kapitel behandelt die betragliche Leistungspflicht des VR. Zunächst wird der Haftpflichtversicherungsanspruch in seinen Grundlagen erörtert (B.). Der Haftpflichtversicherungsanspruch ist dreiteilig und gliedert sich in die Pflicht zur Prüfung der Haftpflichtfrage (C.), in die Pflicht zur Gewährung von Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche (D.) sowie in die Pflicht zur Gewährung von Freistellungsschutz, sofern Haftpflichtverbindlichkeiten zu Recht bestehen (E.). Erörtert werden allgemeine Rechtsfragen des Haftpflichtversicherungsanspruchs, die sich iZm der dreigliedrigen Leistungspflicht des VR stellen (F.).
