Firmenbuchverfahren bei grenzüberschreitender Verschmelzung
Bei der EU-Verschmelzung ergibt sich ein mehrschichtiges Registerverfahren, das durch die Beteiligung von Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten am Verschmelzungsvorgang bedingt ist. Für jede der beteiligten Gesellschaften ist im jeweiligen Staat ein entsprechendes „Freigabe“- bzw Eintragungsverfahren der Verschmelzung zu durchlaufen.
