9.1. Allgemeines
Die FinPol-Mitarbeiter/innen werden als Organe des Finanzamtes (der Abgabenbehörden) tätig und können damit sowohl alle verfahrensrechtlichen Schritte der Abgabenbehörde im Rahmen der BAO als auch beauftragte Maßnahmen nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) und im Rahmen des Art III Sozialbetrugsgesetz (SozBeG) nach der Strafprozessordnung (StPO) ergreifen.

