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8. PRÜFUNGSMASSNAHMEN IM AUSSENDIENST (Woischitzschläger)

Woischitzschläger28. LfgOktober 2014

Definition

Der Abschnitt umfasst die abgabenrechtlichen Außendiensttätigkeiten der Finanzämter, der Großbetriebsprüfung (GBP), der Steuerfahndung und der Zollämter.

Soweit Mitarbeiter/innen der Finanzpolizei Außenprüfungsmaßnahmen durchführen, haben sie auch die Standards des OHB Außendienst zu beachten.

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