Betreibt der Verein ein Unternehmen mit zumindest 50 Arbeitnehmern, so muss er seit 17. 12. 2023 eine interne Meldestelle einrichten.
Betreibt der Verein ein Unternehmen mit zumindest 50 Arbeitnehmern, so muss er seit 17. 12. 2023 eine interne Meldestelle einrichten.
