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8. Leasinggüter im Betriebsvermögen

Karel/Handler/Abt3. AuflSeptember 2019

Leasinggüter können steuerrechtlich dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zugerechnet werden. Das Leasinggut ist dann dem Leasingnehmer zuzurechnen, also vom ihm als Anlagegut zu bilanzieren, wenn die Überlassung wirtschaftlich bereits einen Ratenkauf darstellt.

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