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8. Ende der Karenz

Sabara6. AuflNovember 2023

a) Wiederaufnahme der Arbeit nach Ende der Karenz

Nach Karenzende ist die Arbeitnehmerin in gleicher Verwendung weiter zu beschäftigen, zu der sie seinerzeit vertraglich aufgenommen und auch tatsächlich eingesetzt worden war (vgl OGH 22. 9. 1970, 4 Ob 71/70 ).

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