8.1. Internationale Aufteilung von Besteuerungsrechten
Nach nutzentheoretischem bzw territorial-äquivalenztheoretischem Verständnis sind Steuern die Gegenleistung für staatliche Leistungen.1 In Zusammenhang mit der Aufteilung von Besteuerungsrechten zwischen zwei Staaten ist maßgebend, welcher Staat die zur Erbringung von Leistungen erforderlichen öffentlichen Güter zur Verfügung stellt. Dem Ansässigkeitsstaat ist zuzurechnen, dass er idR an der Entwicklung der zur Erbringung der Leistung erforderlichen Ausbildung oder des Wissens beteiligt war.2 Der Quellenstaat stellt neben der nötigen Infrastruktur (Straßen, Stromversorgung, Sicherheit) auch den rechtlichen Rahmen zur Erwirtschaftung von Einkünften bzw auch die Rechtsordnung insgesamt zur Verfügung, innerhalb derer Leistungen erbracht werden können. Denn es sind die wirtschaftliche Ordnung (Kaufkraft, Zinsniveau, Konsumentenverhalten), der Markt und das politische Umfeld des Quellenstaates, die zur Erzielung der einer Besteuerung zugrunde liegenden Einkünfte genutzt werden.3 Das Betriebsstättenkonzept ist daher Ausdruck des Quellenprinzips mit äquivalenztheoretischem Unterbau.4