vorheriges Dokument
nächstes Dokument

7 Ob 67/11w

15. LfgJänner 2012

Personen-Versicherung

Branche

Unfall

Problem

Ärztekommission

Klägerin

Versicherungsnehmerin

Beklagter

Versicherer

I. Instanz

abgewiesen (HG Wien)

II. Instanz

bestätigt (OLG Wien)

OGH (16. 6. 11)

ao Revision zurückgewiesen

Sachverhalt

Zwischen den Parteien besteht ein Unfallversicherungsvertrag, der unter anderem auch eine fakultative Anrufung der Ärztekommission bei Meinungsverschiedenheiten vorsieht. Die Klägerin wurde bei einem Unfall schwer verletzt. Unter Berücksichtigung einer Gesamtinvalidität von 57,06% erbrachte die Beklagte vertragskonforme Leistungen. Die Klägerin behauptete eine dauernde Invalidität in der Höhe von 80% und macht die sich daraus ergebende Differenz klagsweise geltend. Auch ein Feststellungsbegehren wird erhoben, weil aufgrund drohender, nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließende Dauerfolgen sie ein Interesse an der Feststellung der Haftung der Beklagten für sämtliche zukünftige unfallkausale Schäden habe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!