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7 Ob 48/11a

15. LfgJänner 2012

Kfz-Versicherung

Branche

KFZ-Haftpflicht

Problem

Klagslegitimation

Kläger

KFZ-Kaskoversicherer

Beklagter

Versicherungsverband

I. Instanz

stattgegeben (LG für ZRS Wien)

II. Instanz

bestätigt (OLG Wien)

OGH (28. 9. 11)

abgewiesen

Sachverhalt

Am 19.01.2007 ereignete sich auf einer Schnellstraße in Österreich ein Verkehrsunfall, an dem das bei der Klägerin kaskoversicherte Fahrzeug mit einem deutschen behördlichen Kennzeichen und ein im Ausland haftpflichtversichertes Fahrzeug mit einem rumänischen behördlichen Kennzeichen beteiligt waren. Die Klägerin begehrt die Hälfte der Reparaturkosten, die sie im Rahmen der Kaskoversicherung an ihre Versicherungsnehmerin habe zahlen müssen. Die Beklagte bestritt das Klagebegehren damit, dass es im Verhältnis der Parteien an der Klagslegitimation fehle.

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