Kfz-Versicherung
Branche | KFZ-Haftpflicht |
Problem | Klagslegitimation |
Kläger | KFZ-Kaskoversicherer |
Beklagter | Versicherungsverband |
I. Instanz | stattgegeben (LG für ZRS Wien) |
II. Instanz | bestätigt (OLG Wien) |
OGH (28. 9. 11) | abgewiesen |
Sachverhalt
Am 19.01.2007 ereignete sich auf einer Schnellstraße in Österreich ein Verkehrsunfall, an dem das bei der Klägerin kaskoversicherte Fahrzeug mit einem deutschen behördlichen Kennzeichen und ein im Ausland haftpflichtversichertes Fahrzeug mit einem rumänischen behördlichen Kennzeichen beteiligt waren. Die Klägerin begehrt die Hälfte der Reparaturkosten, die sie im Rahmen der Kaskoversicherung an ihre Versicherungsnehmerin habe zahlen müssen. Die Beklagte bestritt das Klagebegehren damit, dass es im Verhältnis der Parteien an der Klagslegitimation fehle.

