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7 Ob 15/11y

15. LfgJänner 2012

Allgemeines Versicherungsrecht

Branche

Allgemein

Problem

Unterschied Makler/Agent

Klägerin

Versicherungsnehmerin

Beklagter

Lebensversicherer

II. Instanz

abgewiesen (OLG Wien)

OGH (16. 2. 11)

ao Revision zurückgewiesen

Sachverhalt

Die Klägerin hat sich wegen finanzieller Schwierigkeiten des elterlichen Unternehmens an den selbstständig tätigen Unternehmensberater G. gewandt. In Finanzierungsangelegenheiten werden die Kunden von der Unternehmensgruppe U. betreut. Nach Beratung durch G./U. wurden die Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist die strittige Lebensversicherung als Teil des Finanzierungskonzepts über Vermittlung der U. abgeschlossen worden. Ein Drittel des Gesamtumsatzes der U. entfällt auf das Geschäft mit Lebensversicherungen, davon wurden zur Hälfte Lebensversicherungen der beklagten Partei vermittelt. Der Anteil der beklagten Partei am Gesamtumsatz liegt bei etwa 17%. Die Klägerin behauptet Beratungsmängel und Fehlinformationen von G./U., welche Agenten der beklagten Partei seien, weshalb diese dafür hafte.

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