Arbeitsunfähige AN, deren Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den AG erschöpft ist, erhalten als Ersatz dafür von der GKK Krankengeld, sofern sie anspruchsberechtigt sind. Besteht noch Anspruch auf das halbe Entgelt, gebührt das halbe Krankengeld.
Arbeitsunfähige AN, deren Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den AG erschöpft ist, erhalten als Ersatz dafür von der GKK Krankengeld, sofern sie anspruchsberechtigt sind. Besteht noch Anspruch auf das halbe Entgelt, gebührt das halbe Krankengeld.
